Sie als Unternehmer stehen in der Verantwortung sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssysteme zu schaffen. Dies ist geregelt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSG).
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV 2 hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn bei der Arbeitssicherheit und bei der Unfallverhütung unterstützen. Dadurch soll erreicht werden, dass: * die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften bei besonderen Betriebsverhältnissen angewandt werden, * gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, * die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Genau hier setzte ich mit meiner Tätigkeit an und unterstütze Sie bei der Umsetzung der Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Ich biete folgende Dienstleistungen an: * Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung, * Erstellung oder Mithilfe bei Gefährdungsbeurteilungen, * Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses, * Leistungen welche im ASiG und der DGUV 2 gefordert werden, * Erstellung oder Mithilfe von Betriebsanweisungen und Beauftragung der AN, * sicherheitstechnische Begehungen Ihrer Betriebsstätten. Lassen Sie uns die Arbeitswelt sicherer und gesünder machen, es zahlt sich für Sie in klingender Münze aus, denn jeder investierter € in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bringt ca. 2,20 € zurück (weniger Arbeitsunfälle, weniger Erkrankungen der AN, bessere Einstufung bei Ihrer Berufsgenossenschaft).
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen (SiGeKo) arbeite ich im Auftrag des Bauherren, egal ob kommunaler- , privater- oder unternehmerischer Bauherr. Gesetzlich geregelt ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung. Immer wenn mehr als ein Bauunternehmen auf einer Baustelle tätig werden ist die Bestellung eines SiGeKo vorgeschrieben. In Verantwortung steht hier immer der Bauherr.
Sinnvoll ist die Bestellung eines SiGeKo schon während der Planungsphase. Hier kann der SiGeKo: * bei der Einteilung der Arbeiten mitwirken, * bei der Erstellung der Vorankündigung zur zuständigen Behörde und bei der * Erstellung des SiGe-Plans tätig werden. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der SiGeKo: * die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren, * darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und Unternehmer ohne AN ihre Pflichten nach BaustellV erfüllen, * den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und bei Änderungen anzupassen, * die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.
Mittels Unternehmensberatung berate und betreue ich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Freiberufler und Existenzgründer ganzheitlich in betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen, finanztechnischen und organisatorischen Fragen und entwickle Lösungen nach Ihrem Bedarf. Gern unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Businessplänen oder bei der Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung. Oder steht eine Betriebsübernahme oder ein Generationswechsel an? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und informieren Sie sich über meine Möglichkeiten.
Seit März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz durch die Bundesregierung in Kraft gesetzt. Nicht EU-Bürger können unter bestimmten Bedingungen erleichtert Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erlangen. Mit meiner internationalen Personalvermittlung suche und finde ich das Personal, das zu Ihnen passt. Entsprechend Ihrem Anforderungsprofil lasse ich durch Headhunter im In- und Ausland geeignete Kandidaten suchen. Sie verfügen über eine anerkannte Ausbildung (Facharbeiter, Meister oder Fach- und Hochschulabsolventen), Deutschkenntnisse und Aufenthaltsgenehmigung.